Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sammelt jedes Jahr mehr als 1,3 Milliarden Euro von Musiknutzern ein. Aber wie viel davon landet eigentlich bei den Künstlern, die diese Songs geschrieben oder produziert haben?
Die GEMA zieht hohe Verwaltungskosten ab und verteilt das übrige Geld nach einem System, das vor allem etablierte Künstler bevorzugt. Kleinere Musiker schauen oft in die Röhre.

Offiziell präsentiert sich die GEMA als Schutzorganisation für Musikschaffende. Trotzdem klagen viele Künstler über intransparente Strukturen und einen Verteilungsschlüssel, der alles andere als fair wirkt.
Gerade die geplante Reform, die klassische Musik und Nischenkünstler noch mehr benachteiligen könnte, macht die Schwächen des aktuellen Systems ziemlich deutlich.
Hier schauen wir uns mal genauer an, wie die GEMA tatsächlich arbeitet, welche Alternativen es gibt und warum so viele Musiker nach gerechteren Wegen suchen, um ihre Musik zu verwerten.
Sie erfahren, wie sich die Gebührenstrukturen auf verschiedene Künstlergruppen auswirken. Außerdem werfen wir einen Blick darauf, welche Reformen nötig wären.
GEMA und ihre Rolle im Musikgeschäft

Die GEMA steht zwischen Musikschaffenden und Musiknutzern in Deutschland. Jedes Jahr sammelt sie über 1,3 Milliarden Euro an Lizenzgebühren ein.
Diese Verwertungsgesellschaft kontrolliert einen großen Teil der deutschen Musikwirtschaft und bestimmt, wie viel Geld Komponisten und Textdichter am Ende bekommen.
Was ist die GEMA?
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat ihren Sitz in Berlin. Sie vertritt die Rechte von etwa 98.000 Mitgliedern und rund zwei Millionen Rechteinhabern weltweit.
Hauptaufgaben der GEMA:
- Vergabe von Lizenzen für öffentliche Musiknutzung
- Einsammeln der Tantiemen
- Ausschüttung der Einnahmen an Urheber
- Überwachung der Musiknutzung
Die GEMA verlangt Gebühren, sobald jemand urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich spielt. Das betrifft Konzerte, Restaurants, Veranstaltungen und auch digitale Plattformen.
Ohne GEMA-Lizenz dürfen Sie keine geschützte Musik öffentlich nutzen. Das ist ziemlich strikt geregelt.
Geschichte und Entwicklung der GEMA
Die GEMA entstand, weil man Urheberrechte irgendwie gemeinsam verwalten musste. Ihre Entwicklung spiegelt den Wandel der Musikwirtschaft wider.
Am Anfang kümmerte sich die Organisation hauptsächlich um klassische Aufführungsrechte. Doch mit der Digitalisierung musste sie ihr Geschäftsmodell anpassen.
Streaming-Dienste und Online-Plattformen haben die Art, wie wir Musik hören, komplett verändert.
Die COVID-19-Pandemie brachte zusätzliche Probleme. Plötzlich fanden keine Live-Konzerte mehr statt, was für Künstler und GEMA gleichermaßen finanzielle Einbußen bedeutete.
Trotzdem knackte die GEMA 2024 den Rekord von 1,3 Milliarden Euro Einnahmen.
GEMA als Verwertungsgesellschaft
Als Verwertungsgesellschaft hält die GEMA in Deutschland eine Monopolstellung. Sie ist die einzige Organisation, die Aufführungsrechte für Musik gemeinschaftlich verwalten darf.
Verteilungsschlüssel der GEMA:
- 90% der Einnahmen gehen an Mitglieder
- 10% fließen in kulturelle und soziale Förderung
- E-Musik bekommt trotz geringerer Einnahmen mehr Förderung als andere Genres
Die geplante Reform will das System ändern. Künftig soll vor allem der kommerzielle Erfolg zählen, nicht mehr die Komplexität der Werke.
Wer große Hallen füllt, bekommt dann auch mehr Geld. Das klingt erstmal logisch, aber es bevorzugt Künstler, die sowieso schon erfolgreich sind.
Weniger bekannte Komponisten und Nischenbereiche erhalten weniger Tantiemen. Die Reform verdeutlicht, wie die GEMA ihre Macht nutzt, um die Musikwirtschaft nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.
Mitgliedschaft, Strukturen und Entscheidungsprozesse

Die GEMA organisiert sich als wirtschaftlicher Verein mit mehr als 100.000 Mitgliedern. Nur rund 5.000 ordentliche Mitglieder haben vollen Einfluss auf die wichtigsten Entscheidungen.
Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Personen aus verschiedenen Berufsgruppen. Die Mitgliederversammlung soll eigentlich demokratische Kontrolle ausüben, zumindest in der Theorie.
Mitglied werden bei der GEMA
Komponisten, Textdichter oder Musikverleger können Mitglied bei der GEMA werden. Es gibt zwei verschiedene Mitgliedschaftsformen, die mit unterschiedlichen Rechten verbunden sind.
Ordentliche Mitgliedschaft gibt’s nur unter bestimmten Bedingungen. Sie müssen nachweisen, dass Ihre Werke kommerziell genutzt wurden.
Nur etwa 5.000 ordentliche Mitglieder haben direktes Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Außerordentliche Mitgliedschaft ist leichter zu bekommen. Rund 95.000 Musikschaffende haben diesen Status.
Allerdings vertreten nur 64 gewählte Delegierte ihre Interessen, und sie haben kein direktes Stimmrecht.
Auch als Rechtsnachfolger verstorbener Urheber können Sie Mitglied werden. Musikverlage können sowohl ordentliche als auch außerordentliche Mitglieder sein – je nach Katalog und Marktposition.
Mitglieder, Rechte und Aufsichtsrat
Der GEMA-Aufsichtsrat zählt 15 Mitglieder mit klar festgelegter Zusammensetzung. Die Satzung verlangt: sechs Komponisten, fünf Musikverleger und vier Textdichter.
Jede Berufsgruppe stellt zusätzlich zwei Stellvertreter.
Aufgaben des Aufsichtsrats:
- Vorstand bestellen und abberufen
- Geschäftsführung überwachen
- Über wichtige Geschäftspolitik entscheiden
- Verteilungspläne kontrollieren
Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat alle drei Jahre. Ordentliche Mitglieder stimmen direkt ab, außerordentliche Mitglieder nur über Delegierte.
Diese Struktur bevorzugt etablierte Musikverleger und erfahrene Komponisten. Newcomer und kleinere Urheber bleiben oft außen vor, wenn es um wichtige Entscheidungen geht.
Mitgliederversammlung und Demokratie
Die jährliche Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der GEMA. Hier fallen die wichtigsten Beschlüsse, die alle Mitglieder betreffen.
Befugnisse der Mitgliederversammlung:
- Satzungsänderungen beschließen
- Verteilungsplan festlegen
- Aufsichtsrat alle drei Jahre wählen
- Berechtigungsverträge ändern
Das Stimmgewicht ist ungleich verteilt. Die 5.000 ordentlichen Mitglieder stimmen direkt ab.
Die 95.000 außerordentlichen Mitglieder werden nur durch 64 Delegierte vertreten.
So bestimmt eine kleine Gruppe von etablierten Musikverlegern und erfolgreichen Komponisten, wo’s langgeht. Junge Künstler und kleinere Urheber haben kaum Einfluss auf die Entscheidungen, die ihre Tantiemen betreffen.
Die Delegierten sollen die Interessen der außerordentlichen Mitglieder vertreten. Aber oft findet die Wahl ohne große Beteiligung der Betroffenen statt.
GEMA-Gebühren, Tantiemen und Verteilung
Die GEMA erhebt je nach Musiknutzung verschiedene Gebühren und schüttet diese als Tantiemen an Rechteinhaber aus. Das Tarifsystem ist ziemlich kompliziert und betrifft alle, die Musik öffentlich nutzen.
Die Verteilung läuft nach internen Regeln.
Gebührenmodelle und Tarife
Die GEMA hat verschiedene Tarife für unterschiedliche Nutzungen. Radiosender wie MDR zahlen je nach Musikanteil im Programm.
Je mehr Musik läuft, desto höher die Gebühren.
Veranstalter zahlen GEMA-Gebühren für Konzerte, Festivals und Events. Die Höhe richtet sich nach Eintrittspreis, Besucherzahl und Art der Veranstaltung.
Gaststätten und Bars zahlen Pauschalen für Hintergrundmusik.
Online-Plattformen und Streaming-Dienste haben eigene Tarife. Sie berechnen sich oft nach Umsatz oder Nutzerzahlen.
Auch Fitnessstudios, Geschäfte und andere gewerbliche Musiknutzer müssen Gebühren zahlen.
Die Tarife ändern sich regelmäßig, und Gerichte prüfen sie gelegentlich. Viele kritisieren die Komplexität und die oft hohen Kosten für kleine Veranstalter.
Ausschüttung der Tantiemen
Die GEMA verteilt die eingenommenen Gebühren nach einem festgelegten Plan an ihre Mitglieder. Komponisten, Textdichter und Musikverleger bekommen je nach Rolle unterschiedliche Anteile.
Wie viel Tantiemen fließen, hängt davon ab, wie oft ein Song gespielt wird. Hits im Radio oder bei ARD und MDR Kultur bringen mehr Geld als selten gespielte Titel.
Auch die Art der Nutzung spielt eine Rolle bei der Vergütung.
Administrative Kosten zieht die GEMA vorher ab. Sie behält etwa 15-20 Prozent für Verwaltung und soziale Leistungen ein.
Der Rest geht als Tantiemen an die Rechteinhaber.
Auch ausländische Komponisten bekommen Geld, wenn ihre Musik in Deutschland läuft. Umgekehrt zahlen ausländische Verwertungsgesellschaften an deutsche GEMA-Mitglieder.
Rechteinhaber und Verteilungsschlüssel
Die GEMA verteilt die Tantiemen nach einem komplexen Schlüssel auf verschiedene Rechteinhabergruppen. Komponisten erhalten meistens den größten Anteil, gefolgt von Textdichtern und Verlegern.
Bei einem typischen Popsong sieht die Aufteilung so aus:
- Komponist: 50%
- Textdichter: 16,67%
- Musikverlag: 33,33%
Bearbeiter und Arrangeure können ebenfalls Anteile bekommen, wenn entsprechende Verträge vorliegen.
Die genaue Aufteilung wird bei der Werkanmeldung festgelegt und lässt sich später kaum noch ändern.
Viele kleine Komponisten kritisieren, dass etablierte Künstler und große Verlage überproportional profitieren. Das System bevorzugt kommerziell erfolgreiche Musik und lässt Nischenbereiche eher im Schatten stehen.
Beziehungen zu Veranstaltern und Musiknutzern
Die GEMA steht direkt mit Veranstaltern, Radiosendern und anderen Musiknutzern in Kontakt. Wer Musik nutzen will, muss vorher passende Lizenzen kaufen oder zumindest eine Meldung abgeben.
Veranstalter melden ihre Events meistens schon im Voraus bei der GEMA an und zahlen dann die fälligen Gebühren. Wer das nicht tut, riskiert Nachforderungen und manchmal sogar rechtliche Probleme.
Gerade kleine Veranstalter finden diese Kontrollen oft ziemlich streng, manchmal sogar übertrieben.
Radiosender reichen regelmäßig detaillierte Playlisten ein, damit die GEMA die Tantiemen richtig verteilen kann. MDR und andere öffentlich-rechtliche Sender haben dazu spezielle Rahmenverträge mit der GEMA abgeschlossen.
Zwischen GEMA und Musiknutzern herrschen nicht selten Spannungen. Viele Musiknutzer ärgern sich über hohe Kosten und viel Bürokratie, während die GEMA wiederum auf die Rechte der Urheber pocht.
Kritik an der GEMA: Ausbeutung von Künstlern und fehlende Transparenz
Die GEMA steht schon lange wegen ihrer undurchsichtigen Geschäftspraktiken und der ungleichen Behandlung verschiedener Künstlergruppen in der Kritik. Gerade die geplanten Reformen haben die Diskussion um Ausbeutung und mangelnde Transparenz wieder angefacht.
Vorwürfe der Ausbeutung von Künstlern
Als Urheber Ihrer Musik erwarten Sie eigentlich eine faire Bezahlung für Ihre Werke. Viele Künstler erzählen aber, dass das GEMA-System sie systematisch benachteiligt.
Die Verwertungsgesellschaft behält einen ziemlich großen Teil der Einnahmen als Verwaltungskosten ein. Teilweise sind das bis zu 20% der Gesamteinnahmen.
Kleine Künstler bekommen oft nur ein paar Cent für ihre Werke. Die großen Namen profitieren deutlich stärker von den Ausschüttungen, während viele Unbekannte leer ausgehen.
Problematische Praktiken:
Undurchsichtige Verteilungspraktiken
GEMA-Mitglieder haben kaum Einblick in die echten Verteilungsmechanismen. Viele empfinden die Organisation als „undurchsichtigen Verein„.
Die GEMA nutzt komplexe Formeln zur Bewertung, die Außenstehende kaum nachvollziehen können. Ihre Musik wird nach Kriterien einsortiert, die nicht wirklich transparent erscheinen.
Hauptkritikpunkte:
Viele Komponisten sagen, sie könnten überhaupt nicht nachvollziehen, wie ihre Vergütung zustande kommt. Die GEMA veröffentlicht zwar Jahresberichte, aber die eigentlichen Verteilungsschlüssel bleiben unter Verschluss.
Ungleichbehandlung von Genres und Nischen
Die GEMA unterscheidet nach wie vor zwischen „Ernster Musik“ (E-Musik) und „Unterhaltungsmusik“ (U-Musik). Diese Trennung benachteiligt bestimmte Genres systematisch.
Klassische Komponisten bekommen durch höhere Bewertungsfaktoren oft dreifach höhere Ausschüttungen als Popmusiker bei gleicher Spielzeit.
Die geplante Reform möchte diese Kategorien abschaffen. Kritiker warnen aber vor einer „Kommerzialisierung“ der Kulturförderung und fürchten um die musikalische Vielfalt in Deutschland.
Benachteiligte Bereiche:
Probleme für unabhängige Künstler
Unabhängige Künstler stehen im GEMA-System vor besonderen Problemen. Die Organisation bevorzugt etablierte Strukturen und große Verlage.
Selbst produzierte Werke haben oft schlechtere Chancen auf eine angemessene Vergütung. Das liegt an den Erfassungsmethoden der GEMA, die vor allem kommerzielle Radiosender und große Veranstaltungen berücksichtigen.
GEMA-freie Musik wird deshalb immer beliebter. Viele verzichten bewusst auf eine Mitgliedschaft und setzen lieber auf alternative Lizenzmodelle.
Die GEMA macht den Ausstieg allerdings schwer. Mitglieder müssen mit dreijährigen Kündigungsfristen rechnen und können nicht einfach alle Werke zurückziehen.
Gerade für kleine Labels und Independent-Künstler bedeutet das GEMA-System oft mehr Bürokratie als echten Nutzen. Die Kosten übersteigen nicht selten die erhaltenen Ausschüttungen.
Rechtliche Grundlagen und internationale Zusammenarbeit
Die GEMA arbeitet auf Grundlage des deutschen Urheberrechtsgesetzes und nutzt ein ziemlich komplexes Netz internationaler Verträge, um Musikrechte weltweit zu verwalten und durchzusetzen.
Das deutsche Urheberrechtsgesetz
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist das rechtliche Fundament für die Arbeit der GEMA. Es legt fest, welche Rechte Sie als Komponist, Textdichter oder Musikverleger haben.
Ihre Verwertungsrechte umfassen das Aufführungsrecht, das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Diese Rechte entstehen automatisch, sobald Sie ein Werk schaffen.
Das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) von 2016 regelt die Arbeit der GEMA noch genauer. Es schreibt unter anderem vor:
Die GEMA kann nur die Rechte wahrnehmen, die ihr durch Verträge übertragen wurden. Sie darf also nicht einfach willkürlich handeln.
Gegenseitigkeitsverträge und internationale Verwertung
Die GEMA hat mit über 100 Verwertungsgesellschaften weltweit Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Dadurch bleibt Ihre Musik auch im Ausland geschützt.
Wenn Ihr Song zum Beispiel in Frankreich läuft, sammelt die französische SACEM die Gebühren ein. Diese gehen dann über die Gegenseitigkeitsverträge an die GEMA und letztlich an Sie.
Wichtige Partner der GEMA:
Die internationale Zusammenarbeit läuft über standardisierte Datenbanken. Ihre Werke bekommen eindeutige Codes (ISWC), damit sie weltweit eindeutig erkennbar sind.
Rechte und Pflichten der GEMA
Als Verwertungsgesellschaft besitzt die GEMA sowohl gesetzliche Rechte als auch Verpflichtungen gegenüber Mitgliedern und Musiknutzern.
Ihre Rechte als GEMA-Mitglied:
Pflichten der GEMA:
Die GEMA muss einen Wahrnehmungszwang beachten. Sie darf Lizenzen nicht einfach verweigern, solange die Gebühren stimmen.
Bei Streitigkeiten steht Ihnen die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Verfügung.
GEMA im Kontext von KI und Digitalisierung
Die Digitalisierung stellt die GEMA vor einige neue Herausforderungen. Künstliche Intelligenz wirft ganz neue Fragen zum Musikrecht auf.
KI-generierte Musik besitzt in Deutschland keinen Urheberrechtsschutz, weil sie nicht von Menschen stammt. Nur wenn Sie KI als Werkzeug nutzen und kreativ eingreifen, entstehen schützenswerte Rechte.
Digitale Herausforderungen:
Die GEMA hat ihre IT-Systeme modernisiert, um Millionen digitaler Nutzungen zu erfassen. Sie setzt jetzt auf Audio-Fingerprinting und Metadaten-Matching, um Ihre Musik zu erkennen.
Neue Geschäftsmodelle wie NFTs oder dezentrale Plattformen verlangen nach flexibleren Lizenzierungsmodellen. Die GEMA arbeitet an passenden Tarifen für innovative Musikdienste.
Alternativen, Reformen und die Zukunft der Musikverwertung
Die Musikverwertung verändert sich gerade stark – durch neue Technologien, alternative Lizenzmodelle und eine umstrittene GEMA-Reform, die das ganze System der Kulturförderung auf den Kopf stellen könnte.
GEMA-freie Musik und Alternativen
GEMA-freie Musik gibt Ihnen als Künstler die volle Kontrolle über Ihre Werke. Sie können Ihre Musik direkt lizenzieren und behalten sämtliche Einnahmen.
Creative Commons ist eine der bekanntesten Alternativen. Sie entscheiden selbst, welche Rechte Sie behalten. Die Lizenzen reichen von komplett frei bis hin zu eingeschränkter kommerzieller Nutzung.
Direkte Lizenzierung macht es möglich, ganz ohne Verwertungsgesellschaft zu arbeiten. Plattformen wie Bandcamp oder DistroKid bieten Tools, mit denen Sie Ihre Rechte eigenständig verwalten.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Nachteile gibt’s allerdings auch: mehr Verwaltungsaufwand und weniger Durchsetzungskraft bei Rechtsverletzungen. Für internationale Märkte brauchen Sie oft lokale Partner.
Reformdebatten und Kulturförderung
Die GEMA plant ab 2025 eine ziemlich radikale Reform der Kulturförderung. Das alte System aus E-Musik und U-Musik soll wegfallen.
Momentan gehen 30 Prozent der Einnahmen an E-Musik-Komponisten, obwohl sie nur 3 Prozent der Gesamteinnahmen erwirtschaften. Die Reform würde diese Quersubventionierung beenden.
Der neue „Fokus Kulturförderung„-Ansatz sieht das so vor:
Kritiker befürchten, dass klassische Komponisten ihre Existenzgrundlage verlieren. Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) verlangt deshalb, die Reform mindestens ein Jahr zu verschieben.
Die Debatte zeigt, wie groß der Konflikt zwischen kultureller Verantwortung und marktwirtschaftlicher Logik ist. Während viele U-Musik-Vertreter die Reform begrüßen, fürchten E-Musik-Komponisten um ihre künstlerische Zukunft.
Technologische Innovationen und KI
Künstliche Intelligenz krempelt die Musikproduktion gerade ziemlich um. Schon jetzt komponieren KI-Tools Melodien, schreiben Texte und produzieren manchmal sogar komplette Songs.
Dabei tauchen natürlich sofort urheberrechtliche Fragen auf. Wem gehören eigentlich die Rechte an einem Song, wenn eine KI ihn geschrieben hat?
Deutsche Gerichte haben sich da bisher noch nicht klar festgelegt. Es bleibt also spannend, wie sich das entwickelt.
Die Blockchain-Technologie steht ebenfalls im Rampenlicht. Sie könnte die Verwaltung von Rechten ziemlich auf den Kopf stellen.
Mit Smart Contracts können Künstler Lizenzen automatisch vergeben. Sie bekommen ihr Geld dann direkt und ohne Umwege.
Neue Plattformen wie Audius oder Catalog setzen stark auf dezentrale Strukturen. Das Ziel? Eine fairere Verteilung der Einnahmen, direkt zwischen Künstlern und ihren Hörern.
NFTs für Musik eröffnen noch mal ganz neue Möglichkeiten. Künstler können damit einzigartige digitale Rechte verkaufen.
Fans haben die Chance, exklusive Versionen oder Rechte an Songs zu erwerben. Das klingt nach viel Potenzial, oder?
Ausblick für Künstler und Musikbranche
Heute stehen Künstlern mehr Möglichkeiten offen als je zuvor, um ihre Musik zu vermarkten. Die traditionelle Abhängigkeit von Verwertungsgesellschaften schwindet spürbar.
Streaming-Plattformen bestimmen mittlerweile den Markt. Spotify, Apple Music und YouTube zahlen direkt an die Künstler aus. Die Tantiemen bleiben zwar niedrig, aber die Reichweite? Die ist tatsächlich global.
Hybride Modelle gewinnen an Bedeutung. Viele Künstler setzen auf die GEMA für klassische Medien und lizenzieren ihre Musik zusätzlich selbst für digitale Kanäle.
Die Datentransparenz nimmt ständig zu. Künstler sehen jetzt ziemlich genau, wo und wie oft ihre Musik läuft.
Internationale Expansion wird durch digitale Tools einfacher. Künstler brauchen nicht mehr zwingend eine lokale Verwertungsgesellschaft in jedem Land.
Die Zukunft? Sie gehört den flexiblen Künstlern, die klug verschiedene Vertriebswege nutzen. Mit diesen Alternativen stärken sie auch ihre Verhandlungsposition gegenüber Verwertungsgesellschaften.




