Deutschland schwitzt Ende Juli 2026 – die Hitzewelle gehört zu den heftigsten der letzten Jahre. Temperaturen klettern vielerorts locker über 35 Grad.
Auch drinnen, in Büros, Werkstätten oder auf Baustellen, spürt man die Belastung. Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird, fragt man sich: Was muss ich eigentlich aushalten, und wo fängt mein Schutz an?

Pauschal „hitzefrei“ gibt’s für Arbeitnehmer in Deutschland nicht. Trotzdem muss der Arbeitgeber handeln, wenn bestimmte Temperaturen überschritten werden.
Ab 26 Grad sollte er aktiv werden, ab 30 Grad muss er es. Bei 35 Grad gilt ein Raum eigentlich nicht mehr als Arbeitsplatz.
Du darfst aber nicht einfach nach Hause spazieren, wenn das Thermometer klettert. Klingt erstmal verwirrend.
Wann Hitze am Arbeitsplatz rechtlich relevant wird

Wie man Hitze am Arbeitsplatz rechtlich bewertet, hängt von deinem Job, der Temperatur und der Fürsorgepflicht deines Arbeitgebers ab. Die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind dabei maßgeblich.
Unterschied zwischen Außenarbeit und Innenräumen
Für Innenräume gibt’s feste Temperaturschwellen, die in den Technischen Regeln stehen. Wer draußen arbeitet – auf dem Bau, im Gartenbau oder ähnliches – fällt nicht direkt unter diese Werte.
Der Arbeitgeber muss trotzdem Schutz bieten. Das kann ein Sonnensegel sein, Sonnencreme oder auch eine frühere Arbeitszeit.
Temperaturgrenzen
Hier die wichtigsten Schwellenwerte:
| Raumtemperatur | Pflicht des Arbeitgebers |
|---|---|
| Ab 26 °C | Maßnahmen sollten ergriffen werden |
| Ab 30 °C | Maßnahmen müssen ergriffen werden |
| Ab 35 °C | Raum ist als Arbeitsplatz nicht mehr geeignet |
Selbst bei 35 Grad gibt’s kein automatisches Hitzefrei. Der Arbeitgeber kann dich in einen kühleren Raum schicken oder andere Lösungen suchen.
Wenn er gar nichts tut, verändert sich die Rechtslage. Dann sieht es für dich besser aus.
Fürsorgepflicht und Zumutbarkeit
Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber auf deine Gesundheit achten. Er darf dich keiner unzumutbaren Belastung aussetzen.
Was „zumutbar“ ist, hängt von der Arbeit ab. Musst du schwer schleppen? Trägst du Schutzkleidung? Bist du gesundheitlich vorbelastet?
Je belastender dein Job, desto schneller muss der Arbeitgeber reagieren.
Pflichten des Arbeitgebers bei hohen Temperaturen

Steigt die Temperatur, liegt die Verantwortung klar beim Arbeitgeber. Es reicht nicht, nur eine Kleinigkeit zu tun – meistens braucht es mehrere Schritte.
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Er soll zuerst versuchen, die Raumtemperatur zu senken. Technisch geht das zum Beispiel so:
- Jalousien, Rollos oder Sonnenschutzfolien anbringen
- Ventilatoren oder mobile Klimageräte aufstellen
- Nachts oder früh morgens lüften
Organisatorisch kann er die Arbeitszeiten anpassen. Vielleicht fängt ihr früher an, oder es gibt Gleitzeit.
Auch ein Wechsel in kühlere Räume ist möglich. Du kannst aber keine bestimmte Maßnahme verlangen – Hauptsache, es passiert überhaupt etwas.
Trinkwasser, Pausen und Anpassung der Arbeitsabläufe
Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber kühle Getränke bereitstellen. Oft stehen dann Wasserspender oder es werden Wasserflaschen verteilt.
Zusätzliche, kurze Pausen helfen bei schwerer Arbeit. Das wird oft unterschätzt.
Schwere Arbeiten morgens erledigen – das kann echt was bringen. Bei Außenarbeit sollte geprüft werden, ob Aufgaben verschiebbar sind.
Auch das Lockern der Kleiderordnung ist möglich, solange keine Sicherheitsregeln dagegen sprechen.
Was Beschäftigte konkret verlangen können
Du hast bei Hitze bestimmte Rechte, aber die sehen oft anders aus, als viele glauben. Einen Knopf für bezahltes Hitzefrei gibt’s nicht.
Es geht immer um Schutz, nicht um Freistellung.
Anspruch auf Schutz statt automatischer Hitzefrei-Regel
Du kannst verlangen, dass dein Arbeitgeber die Temperatur senkt oder andere Maßnahmen ergreift. Ab 30 Grad steht dir das verbindlich zu.
Du kannst aber keine Klimaanlage, Homeoffice oder vorzeitigen Feierabend fordern. Das wäre zu einfach – leider.
Wenn der Arbeitgeber einen Ventilator hinstellt und Wasser anbietet, hat er erstmal gehandelt. Ob das reicht, kommt auf den Einzelfall an.
Ab 35 Grad muss aber eine echte Alternative zum heißen Raum her.
Rechte schwangerer Personen und anderer besonders gefährdeter Gruppen
Manche Beschäftigte brauchen mehr Schutz. Dazu zählen:
- Schwangere und Stillende (Mutterschutzgesetz)
- Ältere mit Herz-Kreislauf-Problemen
- Menschen mit chronischen Erkrankungen, die auf Hitze reagieren
- Beschäftigte in schwerer Schutzkleidung
Für diese Gruppen gilt die Fürsorgepflicht früher und strenger. Schwangere dürfen bei Hitze nicht genauso belastet werden wie gesunde Kollegen.
Wenn du dazu gehörst, sprich das Thema am besten früh an. Verweise klar auf die besondere Schutzpflicht.
Grenzen der Arbeitspflicht bei akuter Gesundheitsgefahr
In Extremfällen kannst du die Arbeit tatsächlich verweigern. Das geht aber erst, wenn eine echte Gesundheitsgefahr besteht.
Wann eine Arbeitsverweigerung ausnahmsweise zulässig sein kann
Eigentlich musst du arbeiten, klar. Aber wenn eine unmittelbare, erhebliche Gefahr für deine Gesundheit besteht und der Arbeitgeber nichts tut – dann darfst du verweigern.
Das gilt zum Beispiel, wenn es dauerhaft über 35 Grad ist, keine Ausweichmöglichkeit besteht und du Beschwerden wie Schwindel oder Übelkeit bekommst.
Du kannst aber nicht einfach gehen. Sag deinem Arbeitgeber Bescheid und dokumentiere die Situation.
Warum Eigenmächtigkeit ohne Dokumentation riskant ist
Wenn du einfach verschwindest, droht eine Abmahnung oder sogar Kündigung. Auch wenn du im Recht bist, brauchst du Beweise.
Schreib dir Uhrzeit, Temperatur und deine Beschwerden auf. Informiere den Chef am besten schriftlich – per E-Mail oder Nachricht.
Ein „Mir ist zu warm“ reicht nicht. Schreib, wie hoch die Temperatur ist, was du fühlst, und dass der Arbeitgeber nichts unternommen hat.
So hast du im Streitfall eine Grundlage.
Richtig vorgehen bei Konflikten im Betrieb
Nicht jeder Chef reagiert sofort auf Hitzebeschwerden. Wenn du das Gefühl hast, dass nichts passiert, gibt’s einen klaren Weg.
Gespräch mit Vorgesetzten, Arbeitsschutzstelle und Betriebsrat
Sprich zuerst mit deinem Vorgesetzten. Sag, wie hoch die Temperatur ist und was dich belastet.
Reagiert er nicht, geh weiter:
- Betriebsrat: Der hat beim Gesundheitsschutz Mitspracherecht.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit: In vielen Firmen gibt’s jemanden für Arbeitsschutz.
- Arbeitsschutzbehörde: Wenn intern nichts läuft, kannst du dich an die Behörde wenden.
Beweise sichern und Beschwerden nachvollziehbar formulieren
Dokumentation hilft dir am meisten. Halte fest:
- Datum und Uhrzeit der Messung
- Temperatur (am besten mit Foto)
- Deine Beschwerden
- Wann und wie du den Arbeitgeber informiert hast
- Was als Antwort kam
Schreib Beschwerden schriftlich, am besten per Mail. Bleib sachlich, keine Vorwürfe.
So ein Satz wie „Die Raumtemperatur in Büro 3 betrug heute um 14 Uhr 34 Grad, ich habe Kreislaufprobleme und bitte um Maßnahmen“ bringt viel mehr als ein wütender Ausbruch.
Typische Irrtümer in der Sommerhitze
Rund um das Thema Hitze am Arbeitsplatz kursieren viele Missverständnisse. Im Ernstfall können diese zu echt blöden Entscheidungen führen.
Zwei der häufigsten Irrtümer begegnen dir fast jeden Sommer. Da fragt man sich manchmal, wie hartnäckig sich so was hält.
Kein genereller Anspruch auf Homeoffice oder bezahltes Frei
Viele denken, sie könnten bei großer Hitze einfach ins Homeoffice wechseln. Das stimmt so aber nicht.
Ein Recht auf Homeoffice wegen hoher Temperaturen gibt’s nicht, außer dein Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung regelt das ausdrücklich. Wer schon im Homeoffice arbeitet, kann dort übrigens auch nicht auf Hitzefrei pochen.
Für die Temperatur in deinen eigenen vier Wänden bist du nämlich selbst verantwortlich. Klingt irgendwie logisch, oder?
Du darfst auch nicht einfach den PC herunterfahren und ins Freibad verschwinden, nur weil’s draußen brütend heiß ist. Bezahltes Frei gibt’s nur, wenn dein Arbeitgeber das freiwillig erlaubt.
Eigenmächtiges Fernbleiben kann zu einer Abmahnung führen. Und das gilt selbst dann, wenn die Temperaturen wirklich kaum auszuhalten waren.
Warum Kleidungsvorgaben nicht grenzenlos durchgesetzt werden dürfen
Ein weiterer verbreiteter Irrtum: Dein Arbeitgeber darf bei jeder Temperatur auf dem Dresscode bestehen. Das stimmt so nicht ganz.
Sicherheitsrelevante Kleidung wie Schutzhelme oder Sicherheitsschuhe bleibt auch bei 38 Grad Pflicht. Da hilft kein noch so heißes Thermometer.
Bei rein ästhetischen Kleidungsvorschriften sieht die Sache anders aus. Das Lockern des Dresscodes zählt als anerkannte Schutzmaßnahme nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Besteht dein Arbeitgeber bei extremer Hitze trotzdem auf Krawatte und Anzug, obwohl keine Kundentermine anstehen und keine Sicherheitsgründe vorliegen, handelt er vielleicht pflichtwidrig. Sprich das Thema offen an – meistens findet sich eine pragmatische Lösung.




